Nürnberg/München – Das Sozialgericht Nürnberg hat zwei Geflüchteten recht gegeben, die gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte für Asylbewerber geklagt haben. In Eilverfahren wies das Gericht die Stadt Schwabach an, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Konto zu überweisen – statt sie nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin des Nürnberger Sozialgerichts betonte, dass mit der Entscheidung keine Aussage zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Einführung der Bezahlkarte getroffen worden sei.