München – Der Staat und geschädigte Unternehmen verschärfen den Umgang mit Klimaaktivisten. Täter, die sich auf Flughäfen oder in Museen festkleben, werden nun mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert. Unter anderem die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, der Flughafen und die Lufthansa planen dies.
Im August 2022 hatten sich zwei Männer in der Alten Pinakothek am historischen Rahmen eines Gemäldes von Peter Paul Rubens festgeklebt. Die originale Vergoldung aus der Zeit um 1725 wurde beschädigt, ebenso die Wandbespannung. Der Schaden liegt im fünfstelligen Bereich, sagte eine Sprecherin. Nun seien „die notwendigen Schritte eingeleitet, um Ersatz für den entstandenen Schaden zu erhalten“.
Der Flughafen kündigte nach zwei Klebeaktionen an, hier beliefen sich die Schäden auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Man habe ein erstes rechtskräftiges zivilrechtliches Urteil gegen die Blockierer vom Dezember 2022 bereits erreicht. „Allerdings blieb die Zwangsvollstreckung bisher erfolglos.“ Man werde „die Beitreibung der Forderungen uneingeschränkt weiterverfolgen“. Die Höhe der Schäden der Airlines seien ein Mehrfaches. Die Lufthansa hat für ähnliche Aktionen in Berlin, Düsseldorf und Hamburg Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Man prüfe das nun „auch für die jüngsten Vorfälle im Mai 2024 in München“, sagt eine Sprecherin.
Die Rechnungen, die die Bundespolizei für ihren Einsatz am Flughafen in Rechnung stellt, sind überschaubar: Die Blockierer vom Dezember 2022 sollen je 722 Euro zahlen, die bereits am Zaun gestoppten Aktivisten je 91 Euro.