Neue Handgepäck-Regeln

von Redaktion

Flüssigkeiten nur in kleinen Flaschen erlaubt

Frankfurt/Main – An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck wieder verschärft. Passagiere dürfen ab dem 1. September Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weisen die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin. Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können sekundenschnell dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen.

Aus Furcht vor flüssigen Sprengstoffen erließ die EU 2006 strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese Regeln waren an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. Nach neuen EU-Vorgaben sind größere Flaschen wieder verboten, Behälter bis 100 Milliliter müssen allerdings nicht extra ausgepackt werden. An den noch weit verbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern müssen Elektronik und Beutel weiterhin ausgepackt und vorgezeigt werden.

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