Karlsruhe urteilt zu AfD

von Redaktion

Bundestag: Klage wegen Ausschuss-Vorsitz

Karlsruhe – Ein jahrelanger Streit im Bundestag soll am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden: Die Richter in Karlsruhe verkünden dann ihr Urteil zu der Frage, ob der AfD Vorsitze von Ausschüssen im Parlament zustehen. Es geht darum, ob alle Fraktionen das Recht auf Vorsitze haben oder ob die Ausschüsse per Wahl anders entscheiden können. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)

Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die parlamentarische Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. In den vergangenen Jahrzehnten klappte das meist.

Im November 2019 kam es aber zu einem bislang einmaligen Vorgang. Damals wurde der AfD-Politiker Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgewählt. Vorangegangen waren Äußerungen Brandners im Netz, die für Empörung sorgten und als antisemitisch wahrgenommen wurden. So nannte er das Bundesverdienstkreuz für den Sänger Udo Lindenberg einen „Judaslohn“. Wegen dieser Abwahl wandte sich die AfD-Bundestagsfraktion an das Verfassungsgericht. Sie wehrt sich dagegen, dass mehrere ihrer Kandidaten nicht zu Vorsitzenden gewählt wurden.

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