Berlin – Ein empfohlener Schutz für Babys gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV ist jetzt auf Kassenkosten möglich. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach getroffenen Regelungen zur Abrechenbarkeit mit.
Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor der Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren festlegt. Sie greift eine Stiko-Empfehlung von Ende Juni auf.
Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege.