München – Ungeachtet eines Moratoriums der Staatsregierung soll das Baurecht für die umstrittene 3. Startbahn am Flughafen München unbefristet Gültigkeit behalten. Dies geht aus einem von der Flughafengesellschaft beantragten Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern hervor. Demnach tritt die Genehmigung nicht nach zehn Jahren außer Kraft, wie es eigentlich üblich ist, wenn man das Baurecht nicht wahrnimmt.
Die Regierung argumentiert, der Flughafen habe mit geplanten Erweiterungen wie dem S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss, verschiedenen Straßen und der Erweiterungen des Flug-Vorfelds Ost bereits begonnen. Daher gebe es keine Verjährung.
Die Flughafen GmbH betonte, sie habe den Bescheid vorsorglich beantragt, es gebe derzeit „keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer 3. Startbahn“. Dennoch ist die Unruhe in der Region groß. Der Freisinger Landrat Helmut Petz (FW) kündigte eine Klage des Landkreises an. Das Anti-Startbahn-Bündnis Aufgemuckt will demonstrieren. Der Grünen-Fraktionsvize im Landtag, Johannes Becher aus Freising, nannte die Argumentation der Regierung von Oberbayern „blanken Unsinn“, da die dort genannten Arbeiten nichts mit der 3. Startbahn zu tun hätten. Für Empörung sorgt auch, dass die Flughafen GmbH in ihrem bisher geheim gehaltenen Antrag vom Mai eine Jahreszahl für die Inbetriebnahme der Flugpiste nennt: das Jahr 2035.
Auch der Ärger um die jüngsten Warteschlangen und das Abfertigungschaos am Flughafen geht weiter. Nach dem Münchner Stadtrat bittet auch die Landtags-CSU Flughafen-Chef Jost Lammers am Mittwoch zum Rapport.
DW/ZZ