München – Die Stadt München muss das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring streckenweise verschärfen. Den seit Jahren vor Gericht ausgetragenen Streit um die Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat die Stadt endgültig verloren. „Natürlich werden wir das jetzt rechtskräftige Urteil akzeptieren“, teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) auf Anfrage mit.
Klar ist: Tempo 30 in diesem Abschnitt reicht nicht. Ob bei der besonders im Fokus stehenden Landshuter Allee – der Messstelle mit dem schlechtesten Wert in ganz Deutschland – eine Ausweitung der bereits bestehenden Umweltzone, also des gesamten Mittleren Rings, auch auf Diesel-5-Fahrzeuge oder ein streckenbezogenes Fahrverbot auf diesem Abschnitt sinnvoller ist, überließ das Gericht dem Stadtrat.
Das Bundesverwaltungsgericht habe nun „endgültig klargestellt, dass die Stadt München die gerichtlichen Vorgaben ignoriert und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger gefährdet“, kommentierte der Bundesgeschäftsführer der klagenden Deutschen „Umwelthilfe“ (DUH), Jürgen Resch. „Der Versuch, mit Tempo 30 die Einführung der notwendigen Diesel-Fahrverbote zu umgehen, war rechtswidrig.“
Die umstrittene DUH und der Verkehrsclub Deutschland hatten sich 2022 mit der Stadt auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept für Fahrverbote vorsah. Eigentlich hätte das Fahrverbot ab Oktober 2023 auf Diesel der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, bevor im April 2024 die allgemeinen Ausnahmen entfallen sollten. Der Stadtrat hatte im Sommer 2023 die zweite Stufe vorerst ausgesetzt und die dritte Stufe aufgehoben. Dagegen hatten DUH und VCD geklagt.
MM