Berlin – Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz haben nach dessen Angaben ihren Antrag dafür beim Bundestagspräsidium eingebracht. Wanderwitz zufolge hat er 113 Unterstützer aus verschiedenen Fraktionen. Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Verbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden. Ziel der Gruppe ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst.