Wiesbaden – Im anlaufenden Wahlkampf könnte die Erbschaftsteuer zum Reizthema werden. Die Grünen haben auf ihrem Parteitag in Wiesbaden ein komplett neues Modell vorgeschlagen. Es sieht einen „Lebensfreibetrag für alle“ vor (denkbar sind eine Million Euro), statt der bisherigen Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben abhängen. Oberhalb des Freibetrags solle ein linearer Steuersatz von etwa 25 Prozent für alle Vermögensgegenstände gelten – inklusive Immobilien, Betriebsvermögen und Aktien.
„Die vielen, teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen entfallen“, heißt es in dem Antrag. Nur Ausnahmen zum Schutz von Familienheimen und von Zuwendungen für die Ausbildung sollen bleiben. Vor allem wollen die Grünen die Regelungen zur Ausnahme von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer abschaffen. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, solle es großzügige Stundungsregelungen geben.
Kritik kommt aus der CSU. Die Idee „geht an der Lebenswirklichkeit vorbei und ist auch verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker. Verwandtschaftsverhältnisse zu ignorieren, sei „nicht akzeptabel“. Die Regelung für Unternehmen gefährde zudem viele Arbeitsplätze. Der Minister fordert stattdessen höhere Freibeträge für Privatpersonen und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
Aktuell können Ehepartner 500 000 Euro steuerfrei erben, Kinder jeweils 400 000 Euro. Eine selbst bewohnte Immobilie kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden. Gesonderte Regeln gelten für Betriebsvermögen.