München – Ab 1. April 2025 dürfen Elektroautos in ganz Bayern drei Stunden kostenlos auf eigentlich gebührenpflichtigen Stellflächen parken. Die Staatsregierung hat eine dafür notwendige Änderung der entsprechenden Verordnung beschlossen. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Die Kommunen können sie nicht außer Kraft setzen.
Die Initiative gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Sie setzt nach Einschätzung der Staatsregierung neue Impulse zur Beschaffung von Elektroautos, sodass eine Lenkungswirkung zugunsten klima- und umweltfreundlicher Fahrzeuge entsteht. Zudem werde durch die Beschränkung der Gratis-Parkdauer auf drei Stunden nicht das Dauerparken in Gegenden mit ohnehin knappen Parkangeboten gefördert.
Der bayerische Städtetag kritisierte die Vorgehensweise der Staatsregierung. „Es muss jeder Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung weiter überlassen bleiben, wie sie die Parkraumbewirtschaftung auch unter Berücksichtigung des Klimaschutzes gestalten möchte“, sagte der Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. Es gehe darum, das begrenzte Gut des öffentlichen Raums nach örtlich unterschiedlichen Erfordernissen zu nutzen. „Eine bayernweite Vorgabe hilft hier nicht, sondern nimmt den Kommunen Gestaltungsspielraum.“
Bisher erfolgen Parkvorteile für Elektrofahrzeuge in Bayern durch speziell markierte und gekennzeichnete Parkplätze für eine zeitlich begrenzte Dauer. In München gilt eine Bevorzugung für E-Autos beispielsweise für zwei Stunden. Die neue Regelung weitet sie nun bayernweit auf alle Parkplätze aus.