Fahrverbot soll EU-weit gelten

von Redaktion

Verkehrsminister für strengere Regeln bei Führerscheinentzug

Brüssel – Wer im Ausland betrunken am Steuer erwischt wird, der soll in Zukunft auch in Deutschland seinen Führerschein verlieren. Die Verkehrsminister der Europäischen Union haben gestern in Brüssel für ein Gesetz gestimmt, nach dem ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug in einem EU-Land künftig auch in allen anderen Mitgliedstaaten gelten soll. Das soll auch für Verkehrsdelikte wie übermäßiges Rasen gelten.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) begrüßte die geplanten Änderungen. Sie seien „als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig“. Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen. Der Führerschein soll dem Gesetz zufolge entzogen werden, egal in welchem Land ein Verstoß registriert wurde.

Übermäßiges Rasen soll ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern pro Stunde über der geltenden Begrenzung EU-weit mit dem Entzug des Führerscheins bestraft werden, innerorts ab 30 Kilometern pro Stunde über der Höchstgeschwindigkeit. Auf der Liste der schweren Verkehrsdelikte stehen zudem Trunkenheit am Steuer und das Verursachen tödlicher Unfälle. Die Regelung geht nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament, das den Regeln bereits im Februar grundsätzlich zugestimmt hatte. Zur Debatte steht zudem, die Vorschriften an eine Reform der gemeinsamen Regeln für Führerscheine zu knüpfen.

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