Kampf um Preisbremse

von Redaktion

Kabinett will Mieten bis Ende 2029 deckeln

Berlin – Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Bislang sieht es allerdings nicht so aus, als würde der gestern beschlossene Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit finden.

Die FDP will nach eigenen Angaben nicht mitmachen. Die Union möchte sich erst nach der Bundestagswahl mit der Frage beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.

Dort, wo die 2015 eingeführte Preisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Die Landesregierungen werden durch das Gesetz ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Preisbindung gilt. Neubauten ab Oktober 2014 sind jedoch davon ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Der Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, sieht hier eine Änderung vor. Künftig soll die Ausnahmeregelung nur noch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden.

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