Sammeln bleibt Pflicht

von Redaktion

Parteien brauchen bis 2000 Unterschriften

Karlsruhe – Kleine Parteien müssen weiter Unterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Eine Klage der ÖDP scheiterte laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien wird demnach durch die Unterschriftenregelung nicht verletzt. (Az. 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24)

Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge je einige hundert bis 2000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, die sie unterstützen. Gegen diese Pflicht wehrte sich die ÖDP in dem schon 2023 begonnenen Verfahren. Als klar war, dass die Bundestagswahl vorgezogen wird, reichte sie zusätzlich einen Eilantrag ein. Neben der Klage hatte aber nun auch der Eilantrag keinen Erfolg, ebenso wie ein weiterer Eilantrag.

Die Verpflichtung zum Unterschriftensammeln solle die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge reduzieren, erklärte das Gericht. Das sichere den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volks. Unterstützungsunterschriften rechtfertigten die Annahme, dass ein Wahlvorschlag überhaupt eine Erfolgschance hat.

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