Frauen bekommen besseren Schutz bei Fehlgeburten
Berlin – Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet. Bislang hatten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch