Frauen bekommen besseren Schutz bei Fehlgeburten

Berlin – Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet. Bislang hatten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch

Donnerstag, 18. September 2025

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