Berlin – Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet. Bislang hatten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration, sondern mussten sich krankschreiben lassen. Vorgesehen ist nun ein gestaffelter Mutterschutz, je nach Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft. Die Reform angestoßen hatte Natascha Sagorski aus Unterföhring im Landkreis München. Vor drei Jahren hatte sie eine Petition für eine Verbesserung des Mutterschutzes gestartet. „Keine Frau sollte nach einer Fehlgeburt ein schlechtes Gewissen haben, weil sie nicht arbeiten kann“, sagte Sagorski. »KOMMENTAR/POLITIK