Keine Negativzinsen für Sparer
BGH-Urteil: Bankkunden können Geld zurückverlangen
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Sparern: Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig. Bei Girokonten können sogenannte Verwahrentgelte rechtens sein, allerdings nur, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher transparent sind.
Konkret entschied