Spurensicherung am Tatort: Mit diesem Mini fuhr der Täter in den völlig friedlichen Demonstrationszug des öffentlichen Dienstes in München. Im Vordergrund rechts liegt ein Kinderwagen. © Thomas Gaulke
München – Der junge Mann, der in München mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, ist offenbar vor Jahren als Asylbewerber aus Afghanistan ins Land gekommen. Der 24-Jährige hatte aber eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von der Stadt München, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstagabend mitteilte. Zunächst hatte es geheißen, der Mann sei ausreisepflichtig gewesen.
Bei dem Anschlag mit einem Kleinwagen in der Münchner Maxvorstadt waren gestern Vormittag 30 Menschen teilweise schwer verletzt worden, darunter auch Kinder. Für eine Mutter und ihr zweijähriges Kind, die zunächst mit schwersten Verletzungen notoperiert wurden, bestand am Donnerstagabend zunächst noch unbestätigten Meldungen zufolge kaum noch Hoffnung. Ein weiteres Kind wurde ebenfalls notoperiert. Der Afghane war mit seinem Kleinwagen von hinten in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) war bei der Besichtigung des Tatorts sichtlich bestürzt. Viele der Opfer seien städtische Mitarbeiter.
Mehrere Politiker forderten erneut einen Kurswechsel in der Migrationspolitik. Seine Entschlossenheit wachse, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Tatort. „Es reicht einfach.“ Zunächst von Ermittlern verfolgte „extremistische Hintergründe“ seien allerdings „jedenfalls nicht auf den ersten Blick so leicht erkennbar“, betonte Söder später am Abend. Es müsse weiter ermittelt werden.
Laut der Deutschen Presseagentur war der Tatverdächtige 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und von einer Jugendhilfe-Einrichtung in Obhut genommen worden. Zuvor soll er sich in Italien aufgehalten haben. Nach seiner Ankunft stellte er einen Asylantrag, der im September 2017 abgelehnt worden sei. Im Oktober 2021 erhielt er offenbar eine Aufenthaltserlaubnis. »SEITEN 2 UND 3