In Baden-Württemberg hat ein Beamter erfolgreich die Gutschrift von ganzen 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Mann nach einem zunächst erfolglosen Widerspruchsverfahren Recht. Der Zollbeamte hatte aus privaten Gründen zwischen 7.10 und 7.23 Uhr eine Pause eingelegt.