München – In Bayern werden Verfahren über die Verhängung einer Abschiebehaft nur noch an 9 der 73 Amtsgerichte verhandelt. Das hat der Ministerrat beschlossen. Durch die Bündelung solle „eine effizientere Fallbearbeitung und eine bessere Bewältigung der Herausforderungen in der Migrationspolitik“ erreicht werden, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Künftig sind demnach nur noch die Amtsgerichte Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Erding, Rosenheim, Laufen, Weiden und Cham zuständig. Umgesetzt wird das zwischen Juni und September. Bisher waren alle 73 Amtsgerichte für „Freiheitsentziehungsverfahren“ nach Aufenthaltsgesetz zuständig.