BGH bestätigt Schleuser-Urteil

von Redaktion

Todesfahrt auf der A 94 – Syrer muss für 15 Jahre hinter Gitter

Karlsruhe/Traunstein/Ampfing – Die obersten deutschen Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) haben entschieden: Der 25-jährige Syrer, der am 13. Oktober 2023 auf der A 94 bei Ampfing den Tod von sieben Menschen, darunter ein sechsjähriges Kind, verursacht hatte, muss für 15 Jahre hinter Gitter. Der BGH hat die Revision des Schleusers verworfen und das Urteil des Schwurgerichts Traunstein unter Vorsitz von Richter Volker Ziegler vom 5. November 2024 uneingeschränkt bestätigt. Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, nennt es „sehr positiv“, dass damit das Strafverfahren endgültig abgeschlossen ist. Die Entscheidung sei ein Erfolg für das „Traunsteiner Modell“, sagt Vietze. „Durch dieses Modell können wir Hintergründe der Schleusungen beleuchten.“ So sei es möglich geworden, drei Helfer zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Sie wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt.

Seit August 2018 gibt es bei der Staatsanwaltschaft Traunstein die erste Spezialabteilung zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität: das „Traunsteiner Modell“. Bis 2021 hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich das Modell bei allen grenznahen Staatsanwaltschaften eingeführt. Er sagt: „Die Spezialstaatsanwälte ermitteln an Bayerns potenziellen Einfallstoren der internationalen Kriminalität. Sie arbeiten eng mit grenznahen Staatsanwaltschaften der Nachbarländer sowie mit Eurojust und Europol zusammen. Traunstein hat Pionierarbeit geleistet.“

2024 ging die Zahl der Schleuserfälle stark zurück. Dennoch stockt Eisenreich Personal auf. „Ich freue mich, dass wir in Traunstein eine zweite, auf Schleuserverfahren spezialisierte Abteilung bei der Zweigstelle in Rosenheim einrichten konnten.“ Die Staatsanwaltschaft Traunstein erhalte im Doppelhaushalt 2024/2025 achteinhalb weitere Stellen.
JÖRG ESCHENFELDER

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