Niederlage in Karlsruhe

von Redaktion

Klimaschutz: Beschwerde gescheitert

Karlsruhe – Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)

Die Beschwerdeführer im aktuellen Fall, ein junger Erwachsener und eine Minderjährige, hätten sich erst an andere Gerichte wenden müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Es nahm die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

Darin wurde argumentiert, dass die Lasten für die Bewältigung des Klimawandels nicht einseitig in die Zukunft verlagert werden dürften. Das gefährde die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen. Die beschlossenen Maßnahmen reichten nicht einmal ansatzweise aus, um die Klimaziele bis 2030 einzuhalten.

Das Klimaschutzprogramm war im Oktober 2023 beschlossen worden. Es zählt Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf, war aber immer umstritten. Das lag unter anderem daran, dass die Pflicht zur Einhaltung der Sektorziele, also der Ziele in einzelnen Bereichen, abgeschafft werden sollte.

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