Bahnübergang Reitmehring darf umgebaut werden

Der Bahnübergang der Bundesstraße B304 am Ortseingang von Reitmehring darf beseitigt und durch eine Brücke über die Bahngleise ersetzt werden. Zugleich erhält die Ortsdurchfahrt durch Reitmehring einen neuen Straßenverlauf mit einem Kreisverkehr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVG