Der Bahnübergang der Bundesstraße B304 am Ortseingang von Reitmehring darf beseitigt und durch eine Brücke über die Bahngleise ersetzt werden. Zugleich erhält die Ortsdurchfahrt durch Reitmehring einen neuen Straßenverlauf mit einem Kreisverkehr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit gestern bekannt gegebenem Urteil entschieden und damit den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern von Juni 2022 bestätigt. Die von der Firma Meggle vorgeschlagene Beibehaltung der Straßenführung der B304 mit einer Tieferlegung der Gleise stelle keine Alternative dar, zumal sich die Kosten auf etwa 170 Millionen Euro anstelle der für das beabsichtigte Vorhaben veranschlagten 22 Millionen Euro belaufen würden, hieß es.
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