Kolbermoor klagt gegen Unterkunft

von Redaktion

Für 212 Geflüchtete: Landratsamt hatte Baugenehmigung erteilt

Kolbermoor – Das Landratsamt Rosenheim sieht sich erneut mit einer Klage wegen einer geplanten Flüchtlingsunterkunft konfrontiert: Nachdem die Behörde das „Nein“ des Kolbermoorer Bauausschusses kassiert und die Baugenehmigung für die Einrichtung an der Rosenheimer Straße am 2. Mai erteilt hatte, hat die Kommune gerichtliche Schritte eingeleitet, wie Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings, gestern dem OVB bestätigte: „Die Stadt hat beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht.“ Auf eine Begründung sei zunächst verzichtet worden. Diese werde nun ausgearbeitet. Damit geht der Streit um das Bauvorhaben in eine neue Runde. Bereits am 11. Februar hatte der Bauausschuss der Stadt das geplante Vorhaben der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar einstimmig abgelehnt. Die Gremiumsmitglieder bemängelten vor allem die aus ihrer Sicht unzureichenden Platzverhältnisse für die bis zu 212 Geflüchteten. Bürgermeister Peter Kloo (SPD) bezeichnete die Planungen als „menschenunwürdig“, Parteikollegin Dagmar Levin-Feltz das Vorhaben als „einfach nur dreckig“.

In der Folge machte das Landratsamt als Aufsichtsbehörde der Stadt deutlich, dass es der Einschätzung nicht folgen werde, und forderte den Kolbermoorer Bauausschuss zu einer erneuten Abstimmung auf. Nachdem auch dieses Votum einstimmig negativ ausgefallen war, kassierte die Behörde die Entscheidung ein und erteilte dem Investor die Baugenehmigung.

Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, könnten die Bauarbeiten dennoch demnächst beginnen. Die Stadt hätte dann die Möglichkeit, mit einem Eilantrag zu reagieren. In einem ähnlich gelagerten Fall in Feldkirchen-Westerham hatte das zu einem vorübergehenden Baustopp geführt. Eine endgültige Entscheidung steht aber auch dort noch aus.
MW

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