Justiz: DNA-Analyse auf Herkunft

von Redaktion

Bayern will zusätzliche Rechte für Strafverfolger bei der Fahndung

München/Stuttgart – Bayern und Baden-Württemberg fordern bei der Aufklärung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen eine Ausweitung der DNA-Analyse: Künftig sollen die Ermittler bei der Genanalyse auch die „biogeografische Herkunft“ überprüfen können. Damit hätten Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Fahndung nach unbekannten Tätern künftig Hinweise an der Hand, aus welcher Weltregion diese stammen. Bisher dürfen die Ermittler bei der Auswertung von DNA-Spuren Geschlecht und familiäre Abstammung sowie seit einigen Jahren auch Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter überprüfen lassen.

Die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft ist nicht zum ersten Mal im Gespräch, Diskussionen darüber gab es schon im vergangenen Jahrzehnt. Kritiker befürchten, dass das vor allem die Diskriminierung von Einwanderern befördern würde. „Es sollte nicht der Einrichtung ethnisierender Datenbanken ohne ermittlungstaktischen Gewinn, aber mit potenzieller Prangerwirkung Vorschub geleistet werden“, sagte Strafverteidiger Stefan Conen, Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins.

Die zwei süddeutschen Länder wollen ihren Vorschlag bei der Justizministerkonferenz im Juni vorlegen. „Hier geht es nicht darum, jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen“, entgegnete Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Kritik. „Es geht darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind.“

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