München – Nach jahrelangen Streitigkeiten hat sich die Münchner Stadtsparkasse zu nachträglichen Zinsnachzahlungen an 2400 Kunden verpflichtet. Die kommunale Bank und der Bundesverband der Verbraucherzentrale haben sich in einem Musterverfahren auf einen Vergleich geeinigt, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mitteilte. Die Kläger sollen nun zwischen 0,85 und 8,15 Prozent Zinsen nachgezahlt bekommen. Der Vergleich gilt laut Gericht aber nur, wenn weniger als 30 Prozent der angemeldeten Sparkassenkunden diesen ablehnen. In dem Musterverfahren ging es um Prämiensparverträge, die die Stadtsparkasse zwischen 1994 und 2005 angeboten hatte. Zusätzlich zum Zins erhielten die Kunden eine Prämie, die laut Vertrag aber gekürzt werden konnte. »MÜNCHEN