Berlin – Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht.
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Bundesregierung könne sich nicht darauf berufen, dass die DublinVerordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse, erklärte das Gericht. Sie könne die Zurückweisungen nicht auf eine Ausnahmeregelung stützen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei nicht dargelegt.
Dobrindt hatte am 7. Mai verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen von Geflüchteten angeordnet. Er erklärte am Montagabend: „Wir halten an den Zurückweisungen fest.“ » POLITIK