Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle (L 6 U 45/23). Der Kläger, Vorarbeiter auf einer Baustelle, verschluckte sich während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer.