DIE KURIOSE NACHRICHT
Tattoo-Lapsus
Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Die als Pflegehilfskraft beschäftigte Klägerin hatte sich am Arm tätowieren lassen, in der Folge entzündete sich die Stelle. Laut Gericht war di