Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverstößen in der Ukraine und für den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 verurteilt. Russland habe unter anderem das Recht auf Leben verletzt und gegen das Verbot der Folter verstoßen, urteilten die Richter in Straßburg. Im Hinblick auf den Abschuss des Passagierflugzeugs über der Ostukraine vor elf Jahren habe Russland es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen.
Die Boeing der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer russischen Luftabwehrrakete getroffen worden, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten. Alle 298 Menschen an Bord starben – darunter 196 aus den Niederlanden, 38 Australier und vier Deutsche. Russland weist bis heute jegliche Verantwortung dafür zurück.
In ihrem Urteil stellten die Richter außerdem fest, dass Russland im Konflikt mit der Ukraine schon zum Kriegsbeginn ein „System von Verstößen“ gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung.