München – Ein Kruzifix am Eingang eines staatlichen Gymnasiums in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Zwei Schülerinnen des Gymnasiums Wolnzach (Kreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) hatten dagegen geklagt, dass ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihrer Schule angebracht war und der Schulleiter sich weigerte, es abzuhängen. Sie bekamen nun nach jahrelangem Rechtsstreit Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“. Die Schülerinnen haben die Schule längst verlassen.
Die Regierungsfraktionen in Bayern reagierten pikiert. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek kündigte an, den Richterspruch genau zu prüfen. Er respektiere, aber bedauere die Entscheidung. Bayern sei „ein Land mit christlich-abendländischer Prägung“. Der Kreuz-Erlass der Staatsregierung von 2018 werde durch das Urteil aber nicht infrage gestellt. Dieser gilt nur für Dienstgebäude des Freistaats – Schulen sind damit nicht erfasst. Noch deutlicher die Kritik von FW-Fraktionschef Florian Streibl. Das Urteil sei „ein harter Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum“. Das Kreuz müsse nicht nur in Grund- und Förderschulen hängen, wo das gesetzlich Pflicht ist, sondern auch in Gymnasien. Dafür werde er sich einsetzen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze warf Ministerpräsident Markus Söder (CSU) indes vor, er habe Bayern mit dem Kreuz-Erlass „gespalten und provoziert“. Religionsfreiheit sei ein Baustein der Demokratie. „Leben und leben lassen – auch beim Glauben.“DW/CD/MIK