Wolnzach – Trotz eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof soll das umstrittene Schulkreuz am Gymnasium Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen) hängen bleiben. Die Klägerinnen hätten die Schule ja verlassen, begründete dies das bayerische Kultusministerium auf Anfrage unserer Zeitung. Da das Urteil aber „maßgeblich auf die individuelle innere Einstellung gerade dieser beiden (ehemaligen) Schülerinnen zum Kreuz“ abstelle, müsse „aktuell vor Ort“ nicht reagiert und das Kreuz nicht abgenommen werden. Zudem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Binnen einem Monat kann Beschwerde eingelegt werden – ob der Freistaat dies tut, blieb offen.