Karlsruhe – Das Urteil gegen die CSU-Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner in der Corona-Maskenaffäre ist rechtskräftig – die Haftstrafe wurde jedoch abgemildert. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Die Unternehmerin war im Dezember 2023 am Landgericht München zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden, anschließend nach elf Monaten Untersuchungshaft aber frei gekommen. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Nun müssen beide nur noch eine jeweils dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen. Die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer wurden eingestellt, die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung auf Provisionen von fast 50 Millionen Euro blieb bestehen.