Reform wird konkret

von Redaktion

Länder sollen mehr mitgestalten können

Berlin – Die vorgesehenen Nachsteuerungen zur Krankenhausreform nehmen Form an. Konkret plant das Bundesgesundheitsministerium, jetzt einen Entwurf für ein Anpassungsgesetz in die Anhörung bei den Ländern und Verbänden zu geben, hieß es aus den Ressorts. Die Ziele zur Verbesserung der Qualität und der Konzentration bei schwierigen Eingriffen werden beibehalten. Allerdings sollen die Länder mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatten sich bereits Anfang Juli mit ihren Länderkollegen dazu abgestimmt, die damals durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1700 Kliniken wird damit kleiner. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.

Neben bestimmten Standards zur Zahl von Ärzten in Ausnahmefällen sind zudem Fristenverlängerungen für die Länder geplant, um die Wirkungen der Reform abzuschätzen. Die Zwei-Kilometer-Grenze der Klinikstandorte soll jedoch nicht weiter ausgedehnt werden. Gesundheitsexperte Janosch Dahmen (Grüne) warnt bei den Plänen vor einer Aushöhlung der Reform.

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