Startbahn-Baurecht gilt
München – Die Klage gegen das sogenannte ewige Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen ausreichend seien und dahe