München – Die Klage gegen das sogenannte ewige Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen ausreichend seien und daher der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft trete.
Als Beispiele für die erfolgten Maßnahmen nannte das Gericht etwa den Grunderwerb, den S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafens und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen. Das Gericht folgte damit der Regierung von Oberbayern. Die Kläger, darunter Stadt und Landkreis Freising, äußerten sich enttäuscht. »BAYERN