Stuttgart – Der Streit um die Krankenhausreform geht in die nächste Runde. Die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Rechte bei der Krankenhausplanung verletzt und haben Klage in Karlsruhe eingereicht. Die Krankenhausplanung in Deutschland ist Ländersache. Im Zuge der schon von der Ampelkoalition verabschiedeten Reform hat allerdings der Bund Vorgaben für die Planung gemacht. Danach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern Mindestmengen für bestimmte planbare Eingriffe oder Behandlungen festlegen.
Ziele der Krankenhausreform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Leistungsgruppen zugewiesen werden, darunter etwa die Allgemeine Innere Medizin, Intensivmedizin, Komplexe Nephrologie, Kinder- und Jugendchirurgie und Spezielle Traumatologie. Die Klage der drei Bundesländer richtet sich gegen die Befugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses. „Die Klage sehen wir als notwendiges, letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) gestern in Stuttgart.