Berlin – Die Sozialbeiträge für Bezieher höherer Einkommen dürften im kommenden Jahr deutlich steigen. Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums von Bärbel Bas (SPD) sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen wie vorgeschrieben in Anpassung an die Lohnentwicklung spürbar anzuheben. CDU-Politiker bewerteten das Vorhaben als notwendig.
Geplant ist laut dem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro monatlich oder 101400 im Jahr ansteigt. In diesem Jahr liegt der Monatswert bei 8050 Euro. Die Erhöhung hat jedoch zur Folge, dass Gutverdiener damit auch entsprechend höhere Ansprüche für die Rente erwerben.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Anstieg der Bemessungsgrenze von derzeit jeweils monatlich, 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro (69750 Euro) im Jahr geplant. Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Hier soll der Grenzwert von 6150 Euro auf 6450 Euro pro Monat steigen (77400 Euro) im Jahr. Laut Arbeitsministerium wurde der Entwurf am Samstag zur Ressortabstimmung weitergeleitet.
2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut dem Verordnungsentwurf um 5,16 Prozent gestiegen. Die Werte für die Bemessungsgrenzen werden stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst. „Mit Blick auf die gestiegenen Löhne ist es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung sich die Beitragsbemessungsgrenzen genauer anschaut“, sagte Steffen Bilger (CDU).