Traunstein/Rosenheim – Das Urteil des Schwurgerichts Traunstein gegen eine psychisch kranke Erzieherin ist seit Dienstag rechtskräftig. Die 39-Jährige hatte am 25. Dezember 2024 im Wahn zwei ihrer drei Kinder nachts in ihrer Rosenheimer Wohnung erschlagen. Die höchste Strafkammer am Landgericht Traunstein unter Vorsitz von Richter Volker Ziegler ordnete am 8. September die zeitlich unbefristete Unterbringung der Frau in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung an.
Die Mutter tötete ihre siebenjährige Tochter und ihren sechsjährigen Sohn mit Dutzenden von Schlägen einer Spaltaxt. Das dritte Kind, ein weiterer Sohn, überlebte, da er nach der gemeinsamen Weihnachtsfeier bei der Großmutter in Bruckmühl übernachtete.
Während der zweitägigen Hauptverhandlung schwieg die Beschuldigte. Jedoch machte sie dem psychiatrischen Sachverständigen gegenüber Angaben zu ihrem wahnhaften Innenleben. Sie begründete die Tat damit, dass sie ihre Kinder vor sexuellem Missbrauch, fremden Mächten und einem Dritten Weltkrieg habe schützen wollen. In ihrem letzten Wort sagte sie unter Tränen: „Weil ich die Kinder so liebte, blieb mir nichts anderes übrig. Ich dachte, ich rette sie.“ Nach der Tat sprühte die 39-Jährige einen Smiley und den Satz „Liebe mal anders“ an die Wand hinter dem Bett.
Richter Ziegler betonte im Urteil, dass die Beschuldigte „furchtbare Dinge im Kopf“ gehabt habe und sprach von der Notwendigkeit einer „sehr langen Behandlungszeit“. Neben dem Schwurgericht waren auch Staatsanwältin Kathrin Kreidl, die Verteidiger Alexander Kohut und Harald Baumgärtl sowie der Vater der Kinder als Nebenkläger mit seinem Anwalt Dr. Kai Wagler zu dem Ergebnis gekommen, dass eine psychiatrische Unterbringung zwingend notwendig sei.KD