Dresden – Im Prozess wegen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst hat der frühere Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah die Vorwürfe in seinem letzten Wort zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte der Hauptangeklagte Jian G. beim vorletzten Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Dresden. Er sei 2001 zum Studium nach Dresden gekommen und habe in Deutschland Karriere machen wollen. Zuvor hatte sich G. in dem Prozess nicht geäußert.
Sein Anwalt, Hansjörg Elbs, forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Er kritisierte die Verhandlung als „geheimen Urkundenprozess“. Sie erfolgte in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Beweismittel der Geheimhaltung unterlagen.
Der Generalbundesanwalt wirft G. vor, als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im EU-Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht zu haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. Bereits ab 2002 soll er Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein. Der Generalbundesanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft.