Berlin – Die Bundesregierung hat erstmals konkrete Pläne für eine Reform des Bürgergelds vorgelegt. In einem Entwurf aus dem Arbeitsministerium, das SPD-Chefin Bärbel Bas leitet, sind offenbar deutliche Verschärfungen vorgeschlagen.
Wer mehrfach Termine und Bewerbungen schwänzt, soll für drei Monate auf 30 Prozent der Stütze verzichten müssen. Wer wiederholt zumutbare Jobs ablehnt, soll sogar keinen Regelsatz mehr erhalten, berichtet „Bild“. Das Schonvermögen soll schon in den ersten Monaten auf höchstens 15 000 Euro sinken. Wer in einer viel zu teuren Wohnung lebt, muss umgehend ausziehen, nicht erst nach einem Jahr. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, fällt auch der Name „Bürgergeld“ weg. Künftig wohl: „Grundsicherung“.
Die Vorschläge gelten als Untergrenze, die Union würde gerne noch weiter gehen. bei den Kürzungen hat allerdings das Verfassungsgericht 2019 Grenzen gesetzt. Mehrfach wurde von CDU-Politikern zudem eine „Arbeitspflicht“ ins Spiel gebracht. Die Reform sei für beide Seiten in der Koalition „kein einfaches Thema“, räumte Bas ein.
Bis ihre Reform greift, dürfte es allerdings noch dauern. In der Koalition hat Kanzler Friedrich Merz (CDU) klargestellt, das Bürgergeld werde auf oberster Ebene verhandelt – er schaltet sich persönlich ein: „Ich überlasse das nicht dem Arbeitsministerium.“ Laut „Spiegel“ ist eine Arbeitsgruppe beauftragt, auf Basis von Bas‘ Entwurf Regeln zu entwickeln. Die Union rechnet inzwischen nicht mehr mit einer sehr schnellen Umsetzung. Weil der Bundesrat einbezogen werden muss und wohl auch das Strafrecht geändert werden soll, dürften wesentliche Teile der Reform erst 2026 fertig werden. HOR/CD»POLITIK