Berlin – Der Bundesrechnungshof hat die derzeitigen Regelungen für Sanktionen für unkooperative Bürgergeldempfänger kritisiert. Die derzeitige Praxis sei „nicht wirksam“, heißt es laut „SZ“ in einem Bericht der Prüfer für den Haushaltsausschuss im Bundestag. Demnach erhalten etwa Menschen jahrelang Leistungen, obwohl sie nie zu Amtsterminen erscheinen. Die Prüfer hätten 265 zufällig ausgewählte Fälle aus Jobcentern untersucht, in denen die Empfänger in den Akten als nicht kooperativ markiert waren. Dabei fanden sie Fälle, in denen die Bürgergeldempfänger noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung hatten. Eine Kürzung der Bezüge um 30 Prozent ändere daran häufig nichts.
Die Bundesregierung will im Herbst die Weichen für eine Sozialstaatsreform stellen.