Berlin – Wohnungen auf Supermarktdächern, in der zweiten Reihe oder in Anbauten: Bund und Länder wollen mit dem nun beschlossenen „Bau-Turbo“ rechtliche Bremsen für mehr Wohnungsbau lösen. Der Bundesrat billigte das Gesetz von Bauministerin Verena Hubertz (SPD).
Kern des Gesetzes ist ein neuer Paragraf für Neubau, Umbau oder Umnutzung: Normalerweise kann man heute von einer fünfjährigen Planungszeit ausgehen. Jetzt sollen die Gemeinden entscheiden können: Wollen sie von den Vorschriften abweichen und eine nur dreimonatige Prüfung durchführen, um zusätzliche Wohnungen bauen zu lassen? Ein Bebauungsplan muss dazu laut dem neuen Paragrafen nicht aufgestellt oder geändert werden. Diese „Experimentierklausel“ ist bis Ende 2030 befristet.
Außerdem werden – wo ein Bebauungsplan gilt – mehr neue Wohnungen auch über dessen Vorgaben hinaus möglich. Beispiel: Aufstockung oder Bauen in der zweiten Reihe soll in einer ganzen Straße leichter möglich sein. Statt Neubau auf der grünen Wiese am Stadtrand sollen freie Flächen in den Städten bebaut werden. Untersuchungen etwa des Bundesinstituts für Bauforschung (BBSR) hatten gezeigt: Neue oder sanierte Gebäude in Quartieren können Aufmerksamkeit erregen und als Impuls für Investitionen im Viertel dienen. Sinken sollen laut Hubertz die Kosten: „Bei heute üblichen Preisen von 5000 Euro Baukosten pro Quadratmeter in Großstädten dürfen wir nicht bleiben.“ Schnelleres Bauen soll dabei nicht auf Kosten des ästhetischen Anspruchs gehen. „Wir sind sehr daran interessiert, dass wir nicht zu einem Plattenbau 2.0 kommen.“