Brüssel – Im Streit um ein Gesetz gegen Abholzung will die EU-Kommission viele Unternehmen aus der Verantwortung nehmen. Umweltkommissarin Jessika Roswall schlug eine Gesetzesänderung vor, nach der nur der erste Importeur auf den EU-Markt Angaben zur Herkunft von Produkten wie Kakao- oder Kaffeebohnen machen müsste.
Das EU-Gesetz verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Kakao und Palmöl gilt dies auch für Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Die Vorschriften greifen noch nicht, stehen aber seit Monaten in der Kritik. Waldbesitzer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie befürchten einen zu hohen Verwaltungsaufwand. International hagelte es Beschwerden von EU-Handelspartnern wie Brasilien und Indonesien, weil die Anforderungen aus Brüssel am Ende bei den Bauern vor Ort liegen.
Auf Druck der Handelspartner und der EU-Länder war das Gesetz schon mal aufgeschoben worden, Stichtag ist der 30. Dezember. Roswall schlug nun vor, die Frist für kleine Firmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis zu zehn Millionen Euro) um ein weiteres Jahr zu verschieben. Alle anderen sollen eine Übergangsfrist bis Mitte 2026 bekommen, in denen keine Strafen fällig würden.