Aschau – Mit einem Küchenmesser attackierte eine alkoholisierte Ukrainerin ihre 14 Jahre alte Tochter in dem gemeinsamen Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft in Aschau im Chiemgau. Das Mädchen wurde erheblich verletzt.
Das Schöffengericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer verhängte gegen die Täterin am vergangenen Montag wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Der Angriff ereignete sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft am Abend des 7. Mai 2025 zwischen 21 und 23 Uhr. Während eines Streits drohte die Mutter ihrer auf dem Bett sitzenden Tochter, sie umzubringen. Unmittelbar darauf stach die Angetrunkene der Jugendlichen, die mit dem Rücken zu ihr saß, ein Küchenmesser mit 16 Zentimeter langer Klinge unter die rechte Achsel. Das Mädchen erlitt eine klaffende Stichverletzung mit einer Tiefe von ungefähr fünf Zentimetern und von drei Zentimeter Breite etwas unterhalb der hinteren rechten Achsel in die Rippen. Ein Pneumothorax – eine sogenannte Luftbrust – und erhebliche Schmerzen waren die Folgen, wie die Ärzte im Klinikum Rosenheim später feststellten. Die Geschädigte musste operiert werden.
Ein Gutachter sprach in der Hauptverhandlung von einer „abstrakten Lebensgefahr“, in der sich die 14-Jährige befunden habe. Konkrete Lebensgefahr habe nicht bestanden. Richterin Barbara Dallmayer betonte in der Urteilsbegründung, sowohl die Tochter als auch die Mutter hätten großes Glück gehabt, dass nicht mehr passiert sei. KD