Die Kampenwandbahn ist in die Jahre gekommen. © FOTO IMAGO
Aschau/München – Der geplante Neubau der Kampenwand-Seilbahn in Aschau sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Gestern verhandelte der Verwaltungsgerichtshof in München stundenlang über die umstrittenen Genehmigungen und den Schutz des Naturwaldes. Dabei ging es nicht nur um Paragrafen, sondern auch um Erlebnisgondeln zum Ausklappen, das schützenswerte Birkhuhn, den rechtsfreien Naturwald und den Unmut des Bund Naturschutz (BN) über dieses Konstrukt. Gerade Letzteres, der Wegfall des Naturwaldes im Bereich der neuen Seilbahntrasse in einer zweiten Genehmigung, blieb für den Bund Naturschutz ein Mysterium. Naturwald könne offenbar problemlos umgewidmet werden. „Das bestimmt der Besitzer, keine gute Regelung“, sagte die Richterin.
Tatsächlich war der Bereich, der dem Freistaat gehört, in den neuen Plänen aus der Schutzzone Naturwald genommen worden. Damit entfällt auch das Rodungsverbot.
Ein Urteil gab es gestern noch nicht. Die Streitparteien haben bis Januar 2026 Zeit, sich doch außergerichtlich zu einigen. Falls das nicht klappt, muss das Gericht eine Entscheidung treffen. Eine ausführliche Berichterstattung folgt.