KI: Gericht stärkt Urheberrechte für Künstler

von Redaktion

München – Im Streit um Urheberrechte bei Künstlicher Intelligenz hat das Landgericht München I die Position von Autoren und Künstlern gestärkt. Dass der US-Konzern Open AI deutsche Liedtexte für die Weiterentwicklung von ChatGPT genutzt habe, verstoße gegen das Urheberrecht, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Es gab damit der Klage der Verwertungsgesellschaft Gema Recht, die die Urheberrechte von Komponisten, Songschreibern und Musikverlegern vertritt. Konkret ging es um die Nutzung von neun Texten, wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey.

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