Schutz gegen Gewalt

von Redaktion

Täter können zu Fußfessel verpflichtet werden

Berlin – Mit der Verpflichtung zu elektronischen Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings will die Bundesregierung Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen – besonders Frauen. Auf Initiative von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss das Kabinett gestern mehrere Änderungen des Gewaltschutzgesetzes, womit die Familiengerichte mehr Befugnisse erhalten. „Die elektronische Fußfessel kann Leben retten. Auch Anti-Gewalttrainings können Übergriffe verhindern“, erklärte Hubig dazu.

Die Pläne sehen vor, dass Familiengerichte Gewalttäter künftig in Hochrisikofällen dazu verpflichten können, elektronische Fußfesseln zu tragen. Das am Bein angebrachte Gerät überwacht den Aufenthaltsort des Täters. Betroffene sollen zudem mit einem zweiten Gerät feststellen können, wenn sich der Täter ihnen unerlaubt nähert. Außerdem können Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings oder Präventionsberatungen verpflichtet werden.

Verstöße gegen Anordnungen, beispielsweise wenn sich der Täter nicht an den angeordneten Mindestabstand hält oder unerlaubt die Wohnung des Opfers betritt, sollen schärfer geahndet werden – mit einem Höchstmaß von drei statt bisher zwei Jahren Haft. Außerdem dürfen Gerichte Auskünfte über Waffen einholen.

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