Gericht kippt Bayerns Kiff-Verbot

von Redaktion

Regelung im Englischen Garten unwirksam – Gerlach: Legalisierung bleibt falsch

München – Schwere Schlappe für die Staatsregierung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen – einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen.

Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Konsum vorerst wieder in der kompletten Parkanlage sowie dem angrenzenden Hof- und Finanzgarten erlaubt. Zwar hat der VGH keine Revision zugelassen, dagegen kann der Freistaat Bayern aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Staatsregierung wollte die Entscheidung zunächst nicht bewerten. Man müsse die konkrete Urteilsbegründung des Gerichts prüfen, hieß es bei der Schlösserverwaltung, die das Verbot erlassen hatte. „Bayern hält an seinem restriktiven Cannabis-Kurs fest“, erklärte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) aber unabhängig vom Urteil. „Die Legalisierung muss unbedingt so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden.“

Dennoch ist die Entscheidung ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen. »MÜNCHEN

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