Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim ist weiterhin von der aktuellen Vogelgrippe-Welle betroffen. Aufgrund der hochdynamischen Entwicklung hat das Staatliche Veterinäramt nun Hinweise zum Umgang mit erkrankten und toten Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe veröffentlicht. Diese Informationen sollen helfen, Risiken zu minimieren und die fachgerechte Untersuchung toter Tiere sicherzustellen. Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass direkte Berührungen mit möglicherweise erkrankten oder verendeten Wildvögeln unter allen Umständen zu vermeiden sind. Falls eine Bergung notwendig ist, muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden.
Bei Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Die Kadaver müssen doppelt und möglichst luftdicht verpackt sowie kühl gelagert werden, bis sie vom Veterinäramt übernommen werden.
Augenscheinlich erkrankte oder tote Vögel dürfen keinesfalls eigenständig in Tierarztpraxen, Haushalte oder zum Veterinäramt gebracht werden. Nach der Bergung erfolgt die Untersuchung ausschließlich über den amtlichen Weg.
Bei Singvögeln oder Tauben ist das Infektionsrisiko nach bisherigen Erkenntnissen vernachlässigbar. Verendete Zug- oder Wasservögel sollten daher möglichst mit genauer Fundortangabe gemeldet werden: Veterinäramt Rosenheim, Telefon 0 80 31/392-6310, E-Mail: vetamt@lra-rosenheim.de. Außerhalb der Geschäftszeiten kann die Integrierte Leitstelle Rosenheim kontaktiert werden, Telefon 0 80 31/ 90 09 00.